Arbeiten an elektrischen Anlagen
- An elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die unter Spannung stehen, darf in der Regel nicht gearbeitet werden.
- Um den spannungsfreien Zustand zu gewährleisten, sind die 5 Sicherheitsregeln zu beachten.
1. Freischalten
- Vor Beginn der Arbeiten ist die Arbeitsstelle eindeutig festzulegen und zu kennzeichnen.
- Die Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden soll, müssen freigeschaltet werden.
- Bei manchen Anlagen (z. B. Beleuchtungsanlagen) reicht es häufig nicht aus, nur den Ausschalter zu betätigen. Daher sind bei Arbeiten an solchen Anlagen Leitungsschutzschalter auszuschalten und Sicherungseinsätze herauszunehmen.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
- Sofort nach dem Freischalten müssen alle Betriebsmittel (Schalter, Sicherungen etc.), mit denen freigeschaltet wurde, gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
- Schalter oder Schalterantriebe sind nach Möglichkeit zu verriegeln bzw. abzuschließen.
- Ein Verbotsschild, das auf die Arbeiten hinweist, ist gut sichtbar anzubringen. Verbotsschild nicht an unter Spannung stehenden Teilen anhängen.
- Geschieht das Freischalten durch Herausnahme von Sicherungseinsätzen oder schraubbaren Leitungsschutzschaltern, so müssen diese nach dem Herausnehmen sicher verwahrt werden.
3. Spannungsfreiheit feststellen
- Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage, an der gearbeitet werden soll, tatsächlich spannungsfrei ist. Hierdurch können Irrtümer beim Freischalten oder Fehler in der Anlage entdeckt werden.
- Die Spannungsfreiheit muss an der Arbeitsstelle allpolig festgestellt werden.
- Im Ausnahmefall kann bei Kabeln und isolierten Leitungen vom Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle abgesehen werden,
- wenn die Spannungsfreiheit an den Ausschaltstellen festgestellt und das freigeschaltete Kabel oder die isolierte Leitung eindeutig ermittelt worden ist (z. B. durch Kabelsuch-/Kabelauslesegeräte)
- oder wenn das Kabel oder die isolierte Leitung von der Ausschaltstelle bis zur Arbeitsstelle eindeutig verfolgt werden kann.
- Für das Feststellen der Spannungsfreiheit müssen geeignete, den VDE-Bestimmungen entsprechende Geräte verwendet werden.
- Vor dem Benutzen des Spannungsprüfers muss geprüft werden, ob dieser einwandfrei funktioniert.
4. Erden und Kurzschließen
Beim Erden und Kurzschließen muss die dazu verwendete Vorrichtung immer erst mit dem Erdpotenzial und danach mit dem zu erdenden Anlagenteil verbunden werden.
Erdung und Kurzschließung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Nur wenn dies nicht zweckmäßig oder nicht realisierbar ist, dürfen die Erdung und die Kurzschließung außerhalb des Sichtbereiches der Arbeitsstelle vorgenommen werden.
Bei Arbeiten an der Unterbrechungsstelle muss entweder auf beiden Seiten geerdet und kurzgeschlossen werden, oder die Unterbrechungsstelle ist kurzschlussfest zu überbrücken und auf einer Seite der Arbeitsstelle zu erden und kurzzuschließen.
Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie einen sicheren Kontakt mit dem Erdanschlusspunkt sowie mit den zu erdenden und kurzzuschließenden Anlagenteilen gewährleisten und dem Kurzschlussstrom bis zur Auslösung standhalten.
In Niederspannungsanlagen bis 1.000 V darf vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden, außer wenn das Risiko besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt werden kann.
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
- Das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll möglichst vermieden werden; es ist immer zu prüfen, ob nicht der spannungsfreie Zustand hergestellt werden kann.
- Wenn dies nicht möglich ist, müssen die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten durch Abdecken oder Abschranken geschützt werden. Hierbei sind Spannung, Betriebsart, Art der Arbeit und die verwendeten Arbeitsmittel zu berücksichtigen.
- Abdeckungen müssen ausreichend isolierend und allen zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen gewachsen sein.
- Außerdem muss für die ausreichende und eindeutige Kennzeichnung der Gefahrenbereiche gesorgt werden.