Die wesentlichen Gefährdungen bei Transporten innerhalb des Betriebs oder auf der Baustelle sind:
Verletzungen und Sachschäden durch herabfallende oder umstürzende Lasten,
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel.
Handbetriebene Transportmittel
Handbetriebene Transportmittel sind zum Beispiel Stechkarren, Sackkarren, Flaschenwagen, Handwagen, Heberoller, Hubwagen.
Das Transportmittel muss entsprechend dem Transportgut (Zustand, Form, Maße und Gewicht) und der Transportaufgabe (Transportweg, Höhenunterschied und Weglänge) ausgewählt werden.
Beschädigte Transportmittel dürfen nicht benutzt werden, sondern sind zur Reparatur zu melden.
muss das Transportmittel so beladen werden, dass der Schwerpunkt der Last mittig und möglichst tief liegt,
müssen Lasten bei Bedarf mit Hilfe von Seitenwänden, Zurrgurten, Ketten oder Verriegelungen zusätzlich gesichert werden,
müssen bei Bedarf geeignete Transportbehälter oder Verpackungen benutzt werden,
darf das Transportmittel nicht überladen werden.
Um beim Transport Zusammenstöße zu vermeiden,
müssen Transportwege freigehalten und gekennzeichnet werden,
dürfen Sie nur ausreichend breite und freigegebene Transportwege benutzen,
muss in Arbeits- und Lagerbereichen stets Sauberkeit und Ordnung herrschen – hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich!
Transportieren Sie Lasten stets so, dass nichts passieren kann:
Passen Sie die Geschwindigkeit insbesondere in Kurven an, damit Wagen und Ladung nicht ins Kippen geraten können.
Beseitigen Sie Niveauunterschiede und größere Unebenheiten (wie Schlaglöcher oder Schwellen); setzen Sie bei geringen Unebenheiten Transportmittel mit Gummi- oder Luftbereifung ein.
Überfahren Sie keine provisorischen Bodenabdeckungen, wenn Sie deren Tragfähigkeit nicht vorher überprüft haben.
Schützen Sie sich selbst mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung:
Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie Lasten mit scharfkantigen oder rauhen Oberflächen transportieren.
Beim Umgang mit Lasten müssen generell Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe getragen werden.
Einsatz von Kranen
Mit dem Führen von Kranen (außer bei handbetriebenen Kranen) dürfen nur Mitarbeiter beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden.
Um schwere Unfälle zu vermeiden, muss die eindeutige Verständigung zwischen Kranführer und Einweiser gewährleistet sein.
Sichern Sie den Gefahrenbereich ab, um andere zu schützen.
Um das Herabfallen der Last zu verhindern,
dürfen beschädigte Anschlagmittel nicht benutzt werden,
müssen geeignete Anschlagmittel verwendet werden (z. B. Hebebänder zum Transport von Lasten aus Metall),
sind Lasthaken mit Hakensicherung zu verwenden,
müssen Lasten sicher anschlagen werden (z. B. lange Lasten an mehreren Punkten anschlagen, Neigungswinkel von 60 ° zwischen Anschlagmittel und der gedachten Senkrechten nicht überschreiten).
Weder der Kran noch das Anschlagmittel dürfen überlastet werden (Angaben zur Tragfähigkeit beachten).
Beim Absetzen der Last auf tragfähige und ebene Flächen achten, damit die Last nicht umkippen kann. Bei Bedarf Unterlagen, Unterleghölzer oder Keile benutzen.
Treten Sie niemals unter schwebende Lasten! Beachten Sie Absperrungen und Warnschilder und halten Sie Sicherheitsabstände ein!
Zusätzlich zu Sicherheitsschuhen und Schutzhandschuhen muss ein Schutzhelm getragen werden, um Kopfverletzungen beim Anstoßen an Kranhaken, Anschlagmitteln oder der Last zu vermeiden.