Unfallgefahren bei Schnee und Eis
Regelmäßig zu Beginn der kalten Jahreszeit führt die winterliche Witterung zu zahlreichen Arbeits- und Wegeunfällen, oftmals mit schwerwiegenden Unfallfolgen:
- Ein Mitarbeiter ist mit dem Fahrrad auf dem Werksgelände gefahren und ist bei Eisglätte ausgerutscht und gestürzt. Er erlitt Schürfwunden und Prellungen an der Hand und am Knie.
- Auf dem Weg zur Arbeit verlor ein Mitarbeiter auf schneeglatter Straße in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dadurch kam das Fahrzeug von der Straße ab und überschlug sich.
- Nach Arbeitsende fuhr ein Mitarbeiter mit seinem Fahrrad von der Baustelle nach Hause. Aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse ist er ohne Fremdeinwirkung gestürzt und hat dabei einen Schien- und Wadenbeinbruch erlitten.
- Auf dem Weg zu einem Waschraum ist ein Mitarbeiter bei Schnee- und Eisglätte ausgerutscht. Durch den Sturz auf am Boden liegende Rohre mit Flanschen hat er sich eine Platzwunde am Schienbein zugezogen.
Auch im Winter – sicher unterwegs auf Baustellen
- Nutzen Sie beleuchtete, geräumte und gestreute Verkehrswege und meiden Sie Abkürzungen über schnee- und eisbedeckte Flächen.
- Tragen Sie gut sichtbare, reflektierende Winterschutzkleidung und rutschfeste Schuhe.
- Halten Sie Verkehrswege ständig von Eis und Schnee frei.
- Achten Sie auch auf Dachlawinen und Eiszapfen. Melden oder beseitigen Sie mögliche Gefahren.
- Baustellenfahrzeuge müssen rechtzeitig “winterfest” gemacht werden. Das gilt auch für Fahrräder: Ohne funktionierende Beleuchtung und Bremsen haben Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr und auch auf der Baustelle oder dem Werksgelände nichts zu suchen!
- Bei Schnee und Eis dürfen Fahrräder auf der Baustelle nicht benutzt werden!
- In vielen Industrieanlagen besonders gefährlich ist der Austritt von Wasserdampf und Feuchtigkeit. Dadurch können vereiste Flächen an Stellen auftreten, an denen man sie nicht erwartet.
- Generell gilt: Passen Sie Ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen an und verzichten Sie auf vermeidbare Fahrten, solange die Straßen nicht frei von Schnee und Eis sind.