Absetzen von Mantelleitungen – besondere Gefährdungen

Schnitt- und Stichverletzungen der Finger und der Hände sind häufige Unfälle in den letzten Jahren. Mit geeignetem Werkzeug, der richtigen Arbeitstechnik und den erforderlichen Schutzhandschuhen hätte der größte Teil dieser Unfälle vermieden werden können.

Häufige Verletzungsursachen sind:

  • Messer zum Körper geführt
  • falsches oder ungeeignetes Abmantelwerkzeug
  • Gleichgewichtsverlust
  • ungeschützte Hand / Körperteile
  • Platzmangel an der Arbeitsstelle

Sicherer ist:

  • Schnittrichtung weg vom Körper
  • geeignetes Abmantelwerkzeug benutzen
  • sicheren Standplatz wählen
  • schnittfeste Handschuhe benutzen
  • auf Stoßkanten achten

Wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln vor Beginn der Arbeiten

  • Mit diesen Arbeiten sind nur fachkundige Mitarbeiter zu beauftragen.
  • Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ist Pflicht (Schutzhelm, schnittfeste Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe; außerdem PSA gegen Ab­sturz, wenn Absturzgefahr besteht).
  • Auf sicheren Standort, ausreichenden Platz und richtige Beleuchtung achten.
  • Für Ordnung und Sauberkeit an der Arbeitsstelle sorgen; Kabelreste umgehend entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

Sichere Arbeitsweisen beim Abisolieren von Mantelleitungen

Bei der Verwendung von Messern ist es unerlässlich, die gefährdeten Körperteile durch persönliche Schutzausrüstungen zu schützen. Besonders häufig wird beim Abisolieren von Kabeln die das Kabel haltende Hand verletzt. Gegen Verletzungen schützen nur solche Schutzhandschuhe, die ausreichend schnittfest sind und von der Klinge nicht durchtrennt werden. Diese Schutzhandschuhe sind jedoch steifer und werden als unbequem vom Benutzer abgelehnt. Ein Schutzhandschuh, der angenehm im Tragen, jedoch nicht schnitt- und stichfest ist, hat nur eine Alibifunktion.


Sicheres Kabelabisolieren ist nur gewährleistet, wenn folgende Sicherheitsregeln beachtet werden

  • Beim Abisolieren von Kabeln muss der Schnitt vom Körper weg oder am Körper vorbeigeführt werden. Ist es bei ungünstiger Lage des abzuisolierenden Kabels nicht möglich, die Regel “weg vom Körper” einzuhalten, ist unbedingt ein schnittfester Handschuh zu benutzen. Dass die Regel nicht eingehalten werden kann, ist seltener der Fall, als im Allgemeinen behauptet wird. Beim Abisolieren von Kabeln mit einem Durchmesser von mehr als 50 mm ist das Tragen schnittfester Handschuhe ebenfalls unerlässlich, weil ab diesem Durchmesser z. B. das “Jokarimesser”, ein vielfach angewendetes und weitgehend sicheres Abisolierwerkzeug, nicht mehr verwendet werden kann.
  • Für das Abmanteln von Leitungen oder Kabeln mit einem Durchmesser von 4 bis 50 mm ist das “Jokari”-Kabelmesser ein geeignetes Werkzeug. Wer hierfür Küchen-, Taschen- oder Teppichmesser verwendet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, einen Unfall in Kauf nehmen zu wollen. Sich auf ein “es wird schon gut gehen” zu verlassen, ist äußerst leichtsinnig.
  • Beim Abisolieren in besonderen Zwangshaltungen, bei denen die Verletzung anderer Körperteile nicht ausgeschlossen werden kann, sind diese durch schnittfeste Abdeckungen zu schützen.
  • Die Wahl eines sicheren Standplatzes ist ebenfalls eine wichtige Maßnahme, um Unfälle beim Kabelabisolieren zu vermeiden. Ein plötzliches Abrutschen des Messers kann zu einem Sturz durch Gleichgewichtsverlust führen. Dadurch kommt es, besonders bei höher gelegenen Arbeitsplätzen, evtl. zum Absturz und dadurch zu schweren Verletzungen.
  • Es muss unbedingt darauf geachtet werden, das richtige Messer zu wählen. Bei einer falschen Wahl des Abisolierwerkzeuges können Adern eingeschnitten werden. Diese Einschnitte können zum Bruch von Adern führen und u. U. einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
  • Das Tragen von schnittfesten Schutzhandschuhen (Leistungslevel nach EN ISO 13997 (Newton), Level A bis F) ist Pflicht. Als Mindestanforderung der Schnittfestigkeit nach EN ISO 13997 gilt Level C. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung kann die Vorgabe in Richtung Level F abweichen. Weitere Informationen zu Handschuhen AA-ARS 02 (Handschuhplan).

Norm EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

In der EN 388 sind Kriterien für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken aufgeführt. Dazu werden 5 Aspekte mechanischer Beanspruchung definiert: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Reißfestigkeit, Durchstichfestigkeit und Stichfestigkeit. Die Handschuhe werden entsprechend dieser Kriterien getestet und bekommen eine Leistungsstufe zugeordnet, die zwischen 1 (niedrigste) und 4 (höchste) liegt (mit Ausnahme der Schnittfestigkeit, die als höchste Leistungsstufe den Wert 5 hat). Um die Leistung der Schutzhand-schuhe gegen mechanische Risiken anzugeben, wird ein Hammersymbol, der Name der Norm und die 5 Leistungsstufen der Schutz-handschuhe angegeben.

Handschuhaufdruck

Norm EN 388:2016 / ISO 13997

Insbesondere im Bereich der Schnittschutzhandschuhe hat die stetige Weiterentwicklung von schnittfesten Garnkonstruktionen dazu geführt, dass das bisherige Prüfverfahren nach EN 388:2003 oftmals keine aussagefähigen Ergebnisse in Bezug auf die Schnittschutzleistung mehr lieferte, da die rotierende Kreisklinge während des Tests abstumpft. Daher wurden mit der Neufassung der EN 388:2016 im Vergleich zur Vorgängernorm EN 388:2003 neue Prüfmethoden und Leistungsbewertungen definiert.