Arbeiten in Kundenanlagen

  • Bei der Durchführung von Tätigkeiten in Kundenanlagen kann bei Beachtung der Kundeneinweisung in Verbindung mit den Kundenvorschriften enthaltenen Festlegungen, davon ausgehen, dass dieser für sein Arbeitsumfeld geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat.
  • Befolgen Sie Anweisungen durch den Kunden und achten Sie beim Betreten der Kundenanlage immer auf Gebots-, Warn-; und Verbotsschilder sowie Aushänge.
  • Wichtige Hinweise über das Arbeitsumfeld in der Kundenanlage und über die damit verbundenen Gefährdungen finden Sie auch ggf. im Freigabeschein.
  • Für unsere Tätigkeit selbst, gelten dann die weiterführenden, internen Vorschriften wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Unterweisungen usw..
  • Bei Tätigkeiten in Kundenanlagen immer mit erhöhter Wachsamkeit vorgehen, da im Vorfeld nicht immer alle Gefährdungen erkannt werden können und ein Restrisiko besteht. Ein Beispiel hierfür wäre eine Demontage oder Montage von Kabeln auf vorhanden Kabelbahnen. Hier kann das Risiko bestehen, dass ein vorhandenes Kabel abgeschnitten mit offenen Enden oder mit schadhafter Isolierung unter den Kabeln liegt und die elektrische Gefährdung im Vorfeld nicht erkannt werden konnte. Im schlimmsten Fall kann sich ein Stromunfall ereignen.

Weitere mögliche Gefährdungen (Beispiele)

Mangelnder bis fehlender Berührungsschutz in Kundenanlagen

Stolpergefährdungen und mangelnde Ordnung und Sauberkeit

Gefährdung durch offene Doppelböden