Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen

Die häufigsten Gefahren

  • Absturz vom Gerüst
  • Umkippen des Gerüsts
  • Überlastung des Gerüsts, ungenügende Tragfähigkeit
  • Wegrollen von Gerüsten
  • Herabfallen von Werkzeugen oder Material
Beim Verfahren dürfen sich keine Per­so­nen auf dem Gerüst aufhalten!

Verwendung von fahrbaren Gerüsten und Arbeitsbühnen

  • Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebenem, tragfähigem Untergrund einge­setzt werden.
  • Beim Einsatz ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Sie muss am Einsatzort vorliegen.
  • Ab einer Belaghöhe von 2 m muss ein dreiteiliger Seitenschutz (bestehend aus Geländer­holm, Zwischen­holm und Bordbrett) vorhanden sein.
  • Die Standsicherheit gilt i. d. R. als gewährleistet, wenn die maximal zulässigen Seiten-/Höhen­ver­hältnisse (in Gebäuden: 1:4; außer­halb von Gebäuden: 1:3) eingehalten sind.
  • Die maximale Belaghöhe darf in Gebäuden bis 12 m und im Freien bis 8 m betragen.
  • Gerüste und Arbeitsbühnen müssen über sichere Auf- und Abstiege verfügen. Sie dürfen erst dann bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
  • Bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende sind Fahrgerüste gegen Umstürzen zu sichern.
  • Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen und Gebäuden o. ä. sind unzulässig.
  • Das Anbringen von Hebezeugen an fahrbare Arbeitsbühnen ist grundsätzlich verboten. Aus­nah­men sind nur dann zulässig, wenn die Betriebsanleitung dies ausdrücklich erlaubt.

Verfahren von Gerüsten und Arbeitsbühnen

  • Gerüste und Arbeitsbühnen nur in Richtung der Diagonale (“über Eck”) oder in Längsrich­tung ver­fahren.
  • Nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.
  • Beim Verfahren des Gerüsts dürfen sich keine Personen darauf aufhalten.
  • Lose Teile sind vor dem Verfahren zu entfernen.
  • Die Fahrrollen müssen unverlierbar befestigt sein und nach dem Verfahren durch Brems­he­bel fest­gesetzt werden können.
Fahrgerüste nur “über Eck” oder in Längs­richtung verfahren.