Schneiden von Kabeln – besondere Gefährdungen

Das Schneiden (Durchtrennen) von Kabeln gehört zu den besonders gefährlichen Ar­beiten, weil hierbei oftmals im Bereich von Anlagen, die nicht vollständig außer Betrieb gesetzt sind, gearbeitet wird. Häufig kommt es dabei zu gefährlichen Situationen, Unfällen oder Sachschäden:

  • Vor Beginn der Arbeiten an Erdkabelanlagen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Da bei Kabeln, speziell bei Erdkabeln, das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle nicht immer möglich ist, ist eine Ersatzmaßnahme für das Feststellen der Spannungsfreiheit, das Durchtrennen der Kabel mit speziellen Kabelschneid-geräten in Verbindung mit einer Überprüfung an der Ausschaltstelle, z.B. Rückfrage bei der netzführenden Stelle, durchzuführen.
  • Das Kabelschneidgerät ist vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Die Angaben des Herstellers (Benutzerinformation) sind einzuhalten.
  • Die Isolierschlauchleitung (10 M) des Kabelschneidgerätes muss vollständig ausgerollt werden. Nur bei Einhaltung dieses Abstandes kann eine Gefährdung durch ein unter Spannung stehendes Kabel ausgeschlossen werden.
  • Zwischen Pumpe und Erde ist eine Verbindung herzustellen.
    Am Schneidkopf darf in Deutschland kein Erdungsleiter angeschlossen werden. (BGI 845)
  • Sollte beim Schneidvorgang ein unter Spannung stehendes Kabel angeschnitten worden sein, so kann mit dem Kabelschneidgerät das Kabel durchtrennt werden. Das Kabelschneidgerät bleibt in den meisten Fällen funktionstüchtig. Grundsätzlich ist immer mit der netzführenden Stelle Kontakt aufzunehmen. Nach dem Schneiden eines unter Spannung stehenden Kabels ist mit dem Kabelschneidgerät nach den Angaben des Herstellers (Benutzerinformation) zu verfahren.
    Häufig muss es zwecks Funktionskontrolle und Inspektion an den Hersteller gesandt werden.
  • Kabelschneidgeräte sind entsprechend den Herstellerangaben, aber mindestens jedoch alle sechs Jahre durch eine Elektrofachkraft auf die Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln  vorgegebenen Grenzwerte zu prüfen. Die isolierende Flüssigkeit muss unbedingt in den vom Hersteller angegebenen Intervallen gewechselt werden. Zugleich ist dieser Zeitpunkt zu dokumentieren, damit es bei der nächsten Benutzung nachvollziehbar wird, ob die Flüssigkeit ordnungsgemäß ausgetauscht worden ist.

Wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln vor Beginn der Arbeiten

  • Mit diesen Arbeiten sind nur Mitarbeiter zu beauftragen, die fachkundig, erfahren, zuverlässig und besonders unterwiesen sind.
  • Es müssen immer mindestens zwei Mitarbeiter unmittelbar zusammen arbeiten, damit einer von ihnen die Arbeitsstelle sichern und im Notfall Erste Hilfe leisten kann.
  • Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ist Pflicht (Schutzhelm, Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe; außerdem PSA gegen Ab­sturz, wenn Absturzgefahr besteht).
  • Auf sicheren Standort und ausreichende Beleuchtung achten. Mit den Arbeiten darf nicht begonnen werden, solange eine Gefähr­dung durch andere Gewerke besteht.
  • Wird die Arbeit unterbrochen, ist das Kabel eindeutig zu kennzeichnen. Vor Wiederaufnahme der Arbeit müssen Identität und Span­nungs­freiheit des Kabels an der Arbeitsstelle erneut überprüft werden.
  • Für Ordnung und Sauberkeit an der Arbeitsstelle sorgen; geschnittene Kabel umgehend entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

Sichere Arbeitsweisen beim Schneiden von Kabeln

  • Das zu demontierende Kabel wird zuerst an der Stromquelle (Schaltanlage) und von dort aus weiter geschnitten.
  • Es werden nur freie, aus der Kabeltrasse heraus genommene Kabel geschnitten. Beim Schneiden von Kabeln in der Kabeltrasse be­steht Verwechslungsgefahr.
  • Das Kabel muss eindeutig identifiziert werden. Es ist verboten, Kabel zu schneiden, die nur durch Bewegen “identifiziert” werden.
  • Zum Schneiden ist geeignetes, geprüftes Werkzeug zu verwenden. Die Betriebsanweisung für die Kabelschneidgeräte ist zu beachten.
  • Der Schneidkopf sollte in einem Winkel von ca. 90° zum Kabel angelegt werden. Das Kabel ist in die geöffneten Scherenbacken oder das geöffnete Bugmesser einzulegen.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Stelle, an dem geschnitten wird, einsehbar ist, damit sich niemand im Gefahrbereich aufhalten kann.
  • Werden Schäden an Kabeln festgestellt, ist dies sofort zu melden!

Anwendung der 5 Sicherheitsregeln

Das Schneiden von Kabeln erfolgt ausschließlich im spannungsfreiem Zu­stand.
Bei diesen Arbeiten müssen die 5 Sicherheitsregeln unbedingt angewendet werden:

  1. Freischalten
    Das Freischalten erfolgt i. d. R. durch eine befugte Person (Schaltberechtigter) des An­lagen­be­treibers. Um die Herstellung des spannungsfreien Zustands und die Einhaltung aller Sicher­heits­vorschriften zu gewährleisten, muss ein schriftliches Freigabeverfahren angewendet werden.
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
    Die betreffenden elektrischen Anlagen sind mechanisch (z. B. durch Anbringen von Vorhänge­schlössern) gegen Wiedereinschalten zu sichern.
  3. Spannungsfreiheit feststellen
    Der spannungsfreie Zustand muss kontrolliert wer­den. Um sicherzustellen, dass nur die vor­ge­sehenen, spannungsfreien Kabel geschnit­ten wer­den, müssen die Kabel eindeutig identifi­ziert werden. Hierzu muss entweder eine Schlaufe über die gesamte Länge des Kabels bis zum Schnittpunkt gezogen werden, oder der Monteur muss das bereits geschnittene Kabel­ende in der Hand halten und mit der anderen Hand den weiteren Verlauf des Kabels verfolgen. Jedes nicht zweifelsfrei identifizierte Kabel ist als “unter Spannung” stehend zu betrachten!
  4. Erden und Kurzschließen
    Kabelschneidgeräte: Am Schneidkopf darf in Deutschland kein Erdungsleiter angeschlossen werden. Anmerkung: Der Erdungsanschluss am Schneidkopf wird in einigen europäischen Ländern zum Auslösen einphasiger Kurzschlüsse eingesetzt.
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Um Unfälle beim Kabelschnitt und Kabeldemontage zu vermeiden, müssen die
5 Sicherheits­regeln
unbedingt eingehalten werden