Entstehung von Abhängigkeit

Alkohol und Drogen beeinflussen, wie jede bewusstseinsverändernde Substanz, das „Belohnungszentrum“ im Gehirn und der Körper gewöhnt sich in einer Art Lernprozess an die positiven Effekte. Diese Erfahrungen in Verbindung mit diesen Mitteln werden als positiv gespeichert. Körper und Psyche gewöhnen sich daran, bei neueren Drogen schon nach einmaligen Gebrauch.

Mitarbeiter unter Alkohol oder Drogen gefährden sich und andere.

Keiner darf sich vor oder während der Arbeitszeit in einen Zustand Versetzen, in dem er seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß leisten kann.

Rechtliche Folgen

Gemäß §24a Abs.2 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter Einwirkung eines in der Anlage dieses Gesetzes genannten berauschenden Mittel im Strassenverkehr ein Fahrzeug führt (Nachweis im Blut).

Beim Hinzutreten von diesbezüglichen Ausfallerscheinungen mit Gefährdung, entscheidet die Justiz über die dann folgende Anzeige.

Verbot

Der Genuss von Alkohol / Rauschmitteln ist wegen der damit verbundenen schweren Gefahren im betrieblichen Produktionsprozess und auf Baustellen ausnahmslos untersagt.

Verdacht und Konsequenzen

Mitarbeiter die verdächtigt werden, unter Alkoholeinfluss zu stehen, haben zu ihrer Entlastung die Möglichkeit, sich freiwillig einem Alkoholtest zu unterziehen. Eine Weigerung stellt den Verdacht einer Verletzung des bestehenden betrieblichen Alkoholverbotes dar und sind in der Beweislast.
Der betriebliche Versicherungsschutz entfällt, wenn die Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinwirkung die rechtlich allein wesentliche Ursache des Arbeits- oder Wegeunfalls ist.