Gefährdungen beim innerbetrieblichen Transport

Die wesentlichen Gefährdungen bei Transporten innerhalb des Betriebs oder auf der Baustelle sind:

  • Gefahren durch herabstürzende und pendelnde Lasten, ab- und umstürzende sowie herabfallende Gegenstände,
  • Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahr an Lastaufnahmemittel und Last beim Anschlagen und Führen,
  • Anfahren von Personen und Gegenständen

Einsatz von Kranen

  • Mit dem Führen von Kranen (außer bei handbetrie­benen Kranen) dürfen nur Mitarbeiter be­auf­tragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Instandhalten des Kranes unter­wiesen sind und ihre Befähigung hierzu nach­gewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen über­tragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
  • Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Kranführer schriftlich beauftragt werden.
  • Um schwere Unfälle zu vermeiden, muss die eindeutige Verständigung zwischen Kranführer und Einweiser gewährleistet sein.
  • Sichern Sie den Gefahrenbereich ab, um andere zu schützen.
  • Um das Herabfallen der Last zu verhindern,
    • dürfen beschädigte Anschlagmittel nicht benutzt werden,
    • müssen geeignete Anschlagmittel verwendet werden (z. B. Hebebän­der zum Transport von Lasten aus Metall),
    • sind Lasthaken mit Hakensicherung zu verwenden,
    • müssen Lasten sicher anschlagen werden (z. B. lange Lasten an meh­re­ren Punkten anschlagen, Neigungswinkel von 60 ° zwischen Anschlagmittel und der gedachten Senk­rechten nicht überschreiten).
  • Weder der Kran noch das Anschlagmittel dürfen überlastet werden (Angaben zur Tragfähigkeit beachten).
  • Beim Absetzen der Last auf tragfähige und ebene Flächen achten, damit die Last nicht umkippen kann. Bei Bedarf Unterlagen, Unter­leg­hölzer oder Keile benutzen.
  • Treten Sie niemals unter schwebende Lasten! Beachten Sie Absperrungen und Warnschilder und halten Sie Sicherheitsabstände ein!
  • Zusätzlich zu Sicherheitsschuhen und Schutzhandschuhen muss ein Schutzhelm getragen werden, um Kopf­verletzungen beim Anstoßen an Kranhaken, Anschlagmitteln oder der Last zu vermeiden.
Warnung vor schwebender Last

Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer

Verständigungszeichen vorher eindeutig zwischen dem Anschläger und Kranführer festlegen. Um Missverständnisse zu vermeiden, darf nur eine Person Anweisungen geben. In schwierigen Situationen Sprechfunk bzw. andere akustische oder optische Zeichen einsetzen, wie z. B. Trillerpfeife oder Lichtsignale. Beim Absetzen der Last darf der Kranführer die Last nur auf Handzeichen absetzen und sich niemand im Gefahrenbereich befinden. Die Anschlagmittel erst dann lösen, wenn die Last sicher abgestellt ist. Rundes Transportgut muss gegen wegrollen gesichert werden.

Beim Anheben und der Bewegung von Lasten ereignen sich häufig Unfälle durch falsche Durchführung, zu schnelle Bewegungen und  Missverständnisse. Die häufigsten Unfallhergänge sind schlagartige Bewegungen (Rückschlagen, Schnellen, Peitschen), Verletzungen bei An- und Ab-schlagarbeiten, Materialversagen, Stolpern oder Stoßen, Herabfallen, Abrutschen, Abgleiten und Pendel- oder Schwingbewegungen. Halten Sie daher Ihren Arbeitsplatz immer sauber, prüfen Sie die Anschlagmittel auf augenscheinliche Mängel und sperren stets den Gefahrenbereich ab.